Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Kanton St.Gallen – Nun mischt Politik mit

Es war eine Frage der Zeit, bis der erste Fall von Blauzungenkrankheit im Kanton St.Gallen auftritt. Am Freitag, 13. September, wurde ein erster Fall bestätigt. Nun nimmt auch die Politik das Virus ins Visier.

Für die Schafhalter im Kanton St.Gallen ist der Freitag, 13. wahrlich kein guter Tag. Der gefürchtete Virus hat den Kanton erreicht. Seit Ende August werden in verschiedenen Kantonen der Nordwest- und Nordostschweiz Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt. Erst kürzlich war das Virus im Kanton Thurgau aufgetaucht (zum Artikel). Nun wurde auch ein erster Fall bei einem Schaf im Kanton St.Gallen bestätigt. Es handelt sich dabei um ein Schaf aus einer Gemeinde im unteren Rheintal.

Das Schaf lebt noch und es scheint sich zu erholen.

Der betroffene Betrieb wird vorläufig für 60 Tage für den Tierverkehr gesperrt. Zonen werden keine eingerichtet. Laut Anette Baumer, Amtliche Tierärztin und Leiterin Tiergesundheit beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, sind weitere Verdachtsfälle in Abklärung. „Es ist auch im Kanton St.Gallen mit weiteren Fällen zu rechnen.“

Übertragung durch Mücken

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rinder. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Bei Rindern und Ziegen sind die Symptome bei einer Infektion meist kaum sichtbar. Bei Schafen kann die Krankheit von unauffällig bis sehr schwer und auch tödlich verlaufen.

Das Blauzungenvirus wurde nun auch im Kanton St.Gallen festgestellt. Ein Schaf ist betroffen. Bild: zVg.

Augen offen halten

Klassische Symptome einer Blauzungenerkrankung sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Blutungen und Atembeschwerden sowie Fehlgeburten. Auch kann eine bläuliche Verfärbung der Zunge auftreten, welche der Krankheit Ihren Namen gibt.

Die Blauzungenkrankheit ist laut Tierseuchenverordnung eine zu bekämpfende Tierseuche. Um eine weitere Ausbreitung einzudämmen, wird in einer betroffenen Tierhaltung der Tierverkehr untersagt und soweit als möglich Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls umgesetzt. Ein Ausmerzen von Tieren ist nur bei schweren Krankheitsverläufen nötig.

Noch keine Impfung – Politik will Antworten

Bei der Blauzungenkrankheit gibt es verschiedene Unterformen, sogenannte Serotypen. Die häufigsten Serotypen sind BTV-4 und BTV-8. In den vergangenen Monaten ist in Europa vermehrt der Serotyp BTV-3 aufgetreten. Bei dem im Kanton St.Gallen aufgetretenen Virus handelt es sich, gleich wie bei den schweizweit nachgewiesenen Fällen, ebenfalls um den Serotyp BTV-3. Dieser kann vor allem bei Schafen schwere Verläufe verursachen. In der Schweiz ist aktuell kein Impfstoff gegen BTV-3 zugelassen.

In er Herbstsession 2024 des St.Galler Kantonsrats hat Franziska Steiner-Kaufmann (Mitte), Sepp Sennhauser (Mitte) und Christian Freund (SVP) eine Interpellation eingereicht: Blauzungenkrankheit  bei Schafen aktiv angehen

Die Interpellanten schreiben: Im Gegensatz zur Schweiz gäbe es in der EU eine gesetzliche Grundlage, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt, die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes zu genehmigen. In der Schweiz können Impfstoffhersteller aber eine Zulassung beantragen, die von Swissmedic priorisiert und beschleunigt behandelt würde. Dies wäre frühestens Ende Oktober möglich. Sie bitten die Regierung um Antworten zu folgenden Fragen:  

  1. Wie sieht die Regierung die allgemeine Situation bezüglich Risikos für die Tiere und die Konsequenzen für die Tierhalter?
  2. Wie sieht die Regierung das weitere Vorgehen bezüglich Tierverkehr im Kanton SG?
  3. Sieht die Regierung eine Notwendigkeit, sich für eine beschleunigte Zulassung eines Impfstoffes einzusetzen, sodass auf freiwilliger Basis so bald als möglich geimpft werden kann?»

Geschäft: 51.24.71

Der Herbst ist ziemlich ruppig dahergekommen. Hilft das gegen die Ausbreitung der Mücken? Anette Baumer: „Die Aktivität der Gnitzen ist temperaturabhängig. Je kälter es ist, umso geringer ist die Schwarm- und Stechaktivität. Temperaturen von weniger als 12 Grad Celsius reduzieren die Aktivität beträchtlich.“ Auch bei windigem Wetter sei die Aktivität geringer.

 

Das könnte Sie auch interessieren

stgallerbauer.ch Newsletter
Seien Sie die Ersten, um neueste Updates und exklusive Inhalte direkt in Ihren E-Mail-Posteingang zu erhalten.
Anmelden
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link