Zäune im Wildtierlebensraum

Gewisse Zäune bergen Risiken für Wildtiere, sich daran zu verletzen oder sich sogar tödlich darin zu verfangen. Mit gewissen Massnahmen lassen sich diese Risiken reduzieren. Die Neuregelung zum Umgang mit Zäunen wurde am 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt.

Stacheldraht im Wildtiergebiet
Stacheldraht ist nach dem Abzug des Viehs korrekt abzulegen. Bild: anjf.

Die Bestimmungen sind Bestandteil des kantonalen Jagdgesetzes (Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume vom 17.11.1994, Stand 01.10.2021). Die meisten Bestimmungen gelten nun seit bald einem Jahr. Nur für die Entfernung von dauerhaft nicht  mehr benötigten Zäunen und für Stacheldrahtzäune ausserhalb des Sömmerungsgebietes gilt noch eine Übergangsfrist bis 30. September 2025. In den vergangenen Monaten wurden viele Kilometer Stacheldrahtzäune endgültig entfernt und entsorgt. Ortsgemeinden, Jagdgesellschaften, Vereine, Landwirte und Landwirtinnen, Älpler, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter haben bereits einen grossen Effort geleistet und beachtliche Mengen an altem Stacheldraht und weitere nicht mehr benötigte Zäune abgebaut und entfernt. Damit wurden viele Wildtierfallen dauerhaft unschädlich gemacht.

Stacheldraht korrekt ablegen

Jetzt ist der richtige Moment dafür, die Zäune aus Stacheldraht nach dem Abzug des Viehs von den Alpen korrekt abzulegen. Somit wird verhindert, dass sich Wanderer, Skifahrer und Wildtiere daran verletzen. Beachtet werden muss auch, dass Weidenetze spätestens acht Tage nach dem letzten Weidegang abgeräumt werden müssen. Weidenetze, speziell die orangefarbenen, sind eine besondere Gefahr für Wildtiere, weil sie von diesen oft schlecht oder zu spät gesehen werden. Durch den rechtzeitigen Abbau wird auch verhindert, dass die Weidenetze durch die Vegetation einwachsen. Eingewachsene Netze nehmen Schaden und sind mit ungleich grösserem Aufwand abzuräumen.

Weitere Informationen

Auf der Homepage des ANJF sind weitergehende Informationen zu finden. Die kantonalen Wildhüter stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Zum Amt für Natur, Jagd und Fischerei St.Gallen

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