Herdenschutz ist ein zentrales Element

Die Wolfspopulation hat sich vergrössert. Im Kanton St. Gallen wurden bis zum 8. Dezember 60 Schafsrisse bestätigt. Ohne Herdenschutz wären die Risszahlen höher, wie das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) in diesem Überblick aufzeigt.

Das Calfeisentalrudel hatte zum zweiten Mal Nachwuchs bekommen.Sechs Jungwölfe wurden beobachtet. Bild: Erich Dutler
Das Calfeisentalrudel hatte zum zweiten Mal Nachwuchs bekommen.Sechs Jungwölfe wurden beobachtet. Bild: Erich Dutler

Seit der Ablehnung des Jagdgesetzes zur erleichterten Regulierung von Wölfen durch die Volksabstimmung im September 2020 hat sich die Anzahl Wolfsrudel von zwölf auf circa 37 vergrössert. Mittlerweile geht man von rund 300 Wölfen in der Schweiz aus. In diesem Jahr hat sich das Calfeisentalrudel zum zweiten Mal fortgepflanzt. Sechs Jungwölfe wurden mehrfach beobachtet und fotografisch nachgewiesen. Die Wolfsbeobachtungen konzentrierten sich mehrheitlich im südlichen Sarganserland. Weitere Nachweise gelangen im Toggenburg, Werdenberg und Rheintal. Bis am 8. Dezember wurden 60 durch Wölfe gerissene Schafe durch die kantonale Wildhut bestätigt.

Es wurden acht Tiere mehr als im Vorjahr gerissen. Es gab aber keine gerissenen Ziegen oder Rinder.

Keine Rinder und Ziegen

Dies sind acht Risse mehr als im Vorjahr. Im Gegensatz zum Vorjahr gab es keine gerissenen Ziegen oder Rinder.

Knapp die Hälfte der Risse fand in geschützten Herden statt. Bis am 31. Oktober wurden 19 270 Franken an Entschädigungen an insgesamt 21 Nutztierhalter ausbezahlt. Ohne den grossen Einsatz und das Engagement der Tierhalter und Älpler wären diese Risszahlen mit Sicherheit höher, weil der Wolfsbestand auch in St. Gallen wächst. Der Herdenschutz ist somit ein zentrales Element im Wolfsmanagement.

Drei Abschussverfügungen

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) hat am 22. August eine Verfügung zum Abschuss von drei Jungwölfen erlassen, weil das Calfeisentalrudel mehrfach Schafe in geschützten Herden riss. Am 16. November hat das ANJF eine weitere Abschussverfügung eines Einzelwolfs aus dem bekannten Wolfspaar erlassen, das seit mehreren Jahren im Gebiet Schilstal-Weisstannental lebt. Dieses Paar hat ebenfalls die Schadenschwelle von gerissenen Nutztieren in geschützten Herden überschritten. Aufgrund des revidierten eidgenössischen Jagdgesetzes, das am 1. Dezember in Kraft getreten ist, verfügte das ANJF am 4. Dezember die Abschussfreigabe des gesamtem Calfeisentalrudels. Die Bewilligung gilt bis am 31. Januar 2024. Trotz grosser Bemühungen der Wildhut und Einbezug der lokalen Jagdpächter gelang im Rahmen der drei genannten Verfügungen bisher kein Abschuss.

Trotz grosser Bemühungen der Wildhut und Einbezug der Jäger gelang bisher kein Abschuss.

Den Wolfsbestand begrenzen

Das revidierte Jagdgesetz setzt den Wolf rechtlich auf den gleichen Stand wie den Steinbock. Eine Mindestpopulation muss erhalten bleiben. Regulationsabschüsse, auch ohne Nachweis von Schäden, sind jedoch machbar. Je nach Situation können somit die Hälfte oder zwei Drittel der diesjährigen Welpen zum Abschuss freigegeben werden. Bei überzähligen, auffälligen Rudeln kann das ganze Rudel eliminiert werden. Als Begründung für eine Regulierung gelten das Verhüten von landwirtschaftlichen Schäden an Nutztieren mit umgesetzten Herdenschutzmassnahmen, das Verhüten einer Gefährdung des Menschen sowie das Verhüten einer übermässigen Senkung des regionalen Bestands an wild lebenden Paarhufern. Die Wolfssituation sowie die Anträge müssen mit den Nachbarkantonen des jeweiligen Grossraubtierkompartimentes koordiniert sein. Zudem darf für eine komplette Entfernung eines Rudels der Schwellenwert an Rudeln pro Region nicht unterschritten werden. Nach der Zustimmung des Bundes kann der Kanton die entsprechenden Massnahmen verfügen. Reaktive Wolfsabschüsse nach erfolgtem grossen Schaden sind weiterhin möglich. Ab dem Jahr 2025 werden nur noch Risse von Wölfen entschädigt, wo zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden

 

Konfliktarmes Zusammenleben

Den Wölfen kommt eine wichtige Bedeutung für die einheimische Biodiversität zu. Das revidierte Jagdgesetz soll das Zusammenleben von Menschen und Wölfen in der Schweiz möglichst konfliktarm ermöglichen. Dazu sind Abschüsse von Wölfen notwendig. Ziel ist es, den Wolfsbestand zu begrenzen, die Wölfe scheu zu halten und jene Wölfe rasch zu entfernen, die Herdenschutzmassnahmen durchbrechen. Ein korrekt angewendeter Herdenschutz ist deshalb ein zentrales Element im Umgang mit dem Wolf. anjf.

 

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