Bund stärkt den Herdenschutz
Der Bund stellt für die Alpsaison 2022 zusätzliche finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Nutztierhalterinnen und Alpbewirtschafter erhalten die Möglichkeit, bei den Kantonen Gesuche zur Finanzierung von Sofortmassnahmen einzureichen.
Seit einigen Jahren steigen der Bestand und die Verbreitung des Wolfs in der Schweiz. Entsprechend kommt es auch zu mehr Kontakten zwischen Wölfen und Nutztieren, das kann insbesondere während des Alpsommers vermehrt Schäden an Nutztieren zur Folge haben. Herdenschutzmassnahmen stellen einen wichtigen Beitrag dar zur Verhütung von Schäden. Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hat der Bund zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 5,7 Millionen Franken für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden sollen damit verschiedene Sofortmassnahmen.
Massnahmen werden definiert
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat zusammen mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen und in Absprache mit Landwirtschaftskreisen Massnahmen definiert. Dazu gehört etwa die Mitfinanzierung von Hilfspersonal, das die Hirtinnen und Hirten beim Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen unterstützt. Oder es können mobile Unterkünfte auf abgelegenen Alpen gefördert werden.
Weitere Informationen
Die Herdenschutzberatung am Landwirtschaftlichen Zentrum St. Gallen (LZSG) in Salez betreibt eine Informationsstelle und informiert laufend über die Umsetzung der Sofortmassnahmen im Kanton St. Gallen auf der Website des LZSG. Sobald die Details der Umsetzung bekannt sind und die Gesuchsunterlagen der zuständigen Stellen vorliegen, können Gesuche um Beiträge für Herdenschutzmassnahmen an die Herdenschutzberatung des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen (LZSG) gerichtet werden.
Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschafter können bei den kantonalen Fachstellen entsprechende Gesuche einreichen. Die Kantone prüfen die Gesuche und können beim Bund beantragen, dass er 80 Prozent der Kosten rückvergütet. Die zusätzlich für den Alpsommer 2022 vom Bund beschlossenen Sofortmassnahmen ergänzen die bewährten Herdenschutzmassnahmen (Herdenschutzhunde, Zäune) und werden in die bestehende Vollzugshilfe Herdenschutz aufgenommen.
Weitere Instrumente für den Herdenschutz
Zur besseren Unterstützung des Vollzugs des Herdenschutzes und des Wolfsmanagements ergänzt das Bafu vor der Alpsaison das Konzept Wolf Schweiz und die Vollzugshilfe Herdenschutz mit weiteren Instrumenten, beispielsweise mit einer Liste der Kriterien zur Beurteilung, welche Alpen zumutbar schützbar sind und welche nicht. Das Parlament arbeitet zurzeit eine neue Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes aus, die einen flexibleren im Umgang mit Wölfen erlauben soll.
Auf www.bauern-sg.ch/fachinformationen/grossraubtiere/ ist die Liste der Beiträge für den Herdenschutz abrufbar.
Wölfe in der Schweiz
Aktuell leben in der Schweiz rund 150 Wölfe und mindestens 15 Rudel; die Zahl nimmt zu. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfsbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt. Um der anspruchsvollen Situation in den Gebieten mit wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern.Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bafu. pd.