Gülleunfälle vermeiden, Umwelt schützen
Tritt Gülle in die Umwelt aus, kann dies schwere Folgen für Gewässer und Lebewesen haben. Ein sorgsamer Umgang bei der Lagerung und beim Austragen von Gülle ist deshalb essenziell, um Unfälle und Umweltschäden zu vermeiden. Kommt es doch zu einem Gülleunfall, ist schnelles Handeln gefragt.
Generell gilt: Gülle gehört auf keinen Fall ins Gewässer. Denn sie enthält eine hohe Konzentration an Ammonium. Ammonium kann sich im Wasser zu Ammoniak umwandeln, das bereits in kleinen Konzentrationen stark giftig für Fische, Insektenlarven und andere Lebewesen im Gewässer ist. Gülle müsste bis zu 10 000-fach verdünnt werden, damit der Ammoniumgehalt im Gewässer dem gesetzlichen Höchstwert entspricht. Kommt es also zu einer Verschmutzung durch Gülle in einem Gewässer, müssen Landwirte umgehend die Kantonspolizei alarmieren. Diese bietet die Feuerwehr und den Umwelt-Schadendienst auf, um den Schaden möglichst rasch zu begrenzen. Die Feuerwehr kann beispielsweise Gewässersperren errichten und das verschmutzte Wasser abpumpen.
Gülleunfälle vermeiden
Durch Aufmerksamkeit und Konzentration beim Umpumpen, Verladen oder Austragen von Gülle schaffen Landwirte die besten Voraussetzungen, um Gülleunfälle zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die regelmässige Kontrolle und Instandhaltung der Arbeitsgeräte wie der Gülleschläuche und -leitungen sowie der Schleppschläuche vor dem Gebrauch. Denn durch das wiederholte Auslegen und Zusammenrollen können Risse entstehen, was das Austreten von Gülle begünstigt. Um Risse und spröde Stellen zu vermeiden, müssen die Schläuche vor Sonnenlicht und UV-Strahlen sowie von der Witterung geschützt aufbewahrt werden. Werden die Schläuche und Leitungen nach jedem Gebrauch mit Wasser gespült, verlängert das deren Haltbarkeit. Mindestens alle zehn Jahre gilt es die Schläuche zu ersetzen. Landwirte sollten Güllepumpen – beim Umpumpen sowie beim Gülleaustrag – nur unter Aufsicht betreiben. Es empfiehlt sich, bei Pumpvorgängen mindestens zu zweit anwesend zu sein.
Was tun bei Gülleunfall?
Eine Gewässerverschmutzung ist in jedem Fall strafbar und muss gemeldet werden. Ein erstes Indiz für eine Gewässerverschmutzung durch Gülle ist das Auftreten von Schaum im Bach, was bereits bei geringen Güllemengen auftreten kann. Bei einem Gülleunfall müssen Landwirte schnell handeln, um erstens weiteres Austreten der Gülle zu verhindern und zweitens bereits entstandenen Schaden so gut wie möglich zu begrenzen. Zuerst gilt es, die Güllepumpe abzustellen und defekte Schläuche zu verschliessen. Meteorwasserschächte, die ins Gewässer einleiten, müssen verschlossen und mit Plastik abgedeckt werden. Auf keinen Fall dürfen die Schächte und Leitungen mit Frischwasser gespült werden. Dies verursacht einen weiteren Eintrag von Gülle ins Gewässer. Um die Ausbreitung der Gülle in andere Gewässer zu vermeiden, kann die Feuerwehr Gewässersperren errichten, die Gülle abpumpen und dem verschmutzten Gewässer Frischwasser zuführen. Der Umwelt-Schadendienst informiert bei Bedarf auch die Trinkwasserwerke im Einzugsgebiet des verschmutzten Gewässers.
Mehr Infos
Weiterführende Informationen und Kontaktangaben für Fragen findet man auf der Webseite des Kantons St. Gallen (www.sg.ch)unter «Düngung und Umwelt». Stellt man eine Gewässer-, Boden-, oder Luftverschmutzung fest, muss man diese der kantonalen Notrufzentrale unter 058 229 49 49 oder 117 melden.
Umwelt-Schadendienst Kanton St. Gallen
Der Umwelt-Schadendienst des Kantons St.Gallen steht rund um die Uhr das ganze Jahr über im Einsatz. Er wird bei akuten Schadenfällen durch die Kantonspolizei aufgeboten und steht Einsatzkräften wie Polizei und Feuerwehr für die fachtechnische Beratung zur Verfügung. In den letzten vier Jahren bearbeitete der Umwelt-Schadendienst 66 gemeldete Schadenfälle aus der Landwirtschaft. Davon waren 48 Gülleunfälle, die auf das unsachgemässe Austragen von Gülle, auf defekte Materialien oder auf das unbeaufsichtigte Pumpen zurückzuführen waren.