Kanton St.Gallen findet PFAS in Böden – Landwirtschaft betroffen
Im Nordosten des Kantons St. Gallen wurden punktuell erhöhte PFAS-Belastungen in Böden nachgewiesen. Betroffen sind auch landwirtschaftliche Betriebe.
In der Printausgabe vom 6. September wird ausführlicher über die Medienkonferenz berichtet.
Am Mittwoch, 28. August, fand im Regierungsgebäude in St.Gallen eine Medienkonferenz statt. Im Fokus standen punktuelle PFAS-Belastungen im Nordosten des Kantons. Kantonschemiker Pius Kölbener, die Regierungsräte Bruno Damann und Beat Tinner, Bruno Inauen, Leiter Landwirtschaftsamt und Niklas Joos, Leiter Amt für Umwelt informierten darüber.
Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, betonte an der Medienkonferenz, dass die meisten Böden im Kanton St.Gallen weitgehend frei von PFAS-Belastungen seien. Er wies jedoch auf einen «Hotspot» im Nordosten des Kantons hin. Die gefundenen PFAS-Belastungen seien aber kein Grund in Panik zu verfallen. Doch um Konsumenten zu schützen, seien Vorsichtsmassnahmen getroffen worden.
Bei Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Viele PFAS sind fett-, schmutz- und wasserabweisend und thermisch und chemisch äusserst stabil. Sie befinden sich in Alltagsgegenständen wie beschichteten Bratpfannen, Fast Food-Verpackungen, Outdoorbekleidung, Löschschaum, Skiwachs, Kosmetika, Elektronik. Sie sind äusserst langlebig und bauen sich kaum ab. Sie werden deshalb auch «Ewigkeitschemikalien» genannt. PFAS sind problematisch in der Umwelt und für die Gesundheit.
Landwirtschaft betroffen
«Hotspot» geht es um Flächen im Gebiet Mörschwil-Eggersriet-Untereggen-Goldach-Altenrhein-St.Margrethen. Ebenfalls unter die Lupe genommen wurde dort Fleisch und Milch, der Nutztiere, die auf diesen Flächen weideten. Die Resultate zeigten, dass das Fleisch teilweise zu hohe PFAS-Werte aufwies. Zum Schutz der Konsumierenden kann das Fleisch deshalb nicht mehr verkauft werden.
Betroffen sind fünf landwirtschaftliche Betriebe, die unverschuldet in diese Situation geraten sind. Sie müssen nun Massnahmen umsetzen, um die Werte in Fleisch und Milch zu senken. Der Kanton verlangt, dass die Landwirtschaftsbetriebe die Tiere mit Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorgung tränken und auf die Benutzung von privaten Wasserquellen verzichten. Die Tiere sollen zudem nicht mehr auf den belasteten Flächen weiden. Mit den auferlegten Massnahmen erhofft sich der Kanton, dass die PFAS-Werte in den produzierten Lebensmitteln sinken.
Eintrag über Klärschlamm
Wie das PFAS in die Böden gelangte, weiss man beim Kanton nicht wirklich. Aber man vermutet, dass in vielen Fällen die Einträge durch PFAS belastetem Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen verursacht wurden. Klärschlamm durfte bis 2006 als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden.
Der Bundesrat hatte die Stoffverordnung per 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Das Verbot wurde stufenweise eingeführt: Im Futter- und Gemüsebau durfte Klärschlamm schon ab Mai 2003 nicht mehr verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen galt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006; diese war im Einzelfall von den Kantonen verlängerbar bis 2008. Mit seinem Entscheid setzte der Bundesrat das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz um. pd.
Die Landwirtschaftsbetriebe werden durch den PFAS-Nachweis in ihren Böden und durch die Massnahmen in der Lebensmittelproduktion stark eingeschränkt, gar existenziell bedroht. Regierungsrat Beat Tinner sicherte den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten zu.
Aktionsplan gefordert
Im Bundesparlament wurden einige politische Vorstösse zum Thema PFAS eingereicht. Unter anderem wurde dem Bundesrat der Auftrag erteilt, zu prüfen, ob es einen nationalen Aktionsplan braucht. Die Regierung des Kanton St. Gallen drängt auf einen solchen Aktionsplan und damit einhergehend klare Höchstwerte für alle Lebensmittel zum Schutz der Konsumenten.