Richtig Heizen: Was im Kachelofen erlaubt ist und was nicht

Auf vielen Höfen und in ländlichen Haushalten stapeln sich oft morsche Holzbalken, Paletten oder alte Möbel. Die Idee, diese im Kachelofen zu entsorgen, liegt nahe – schliesslich scheint Holz ein natürlicher Brennstoff zu sein. Doch Vorsicht: Nicht jedes Holz darf einfach verbrannt werden.

Auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben liegen so manche alten Pfähle, Paletten, morsche Balken, alte Telefonstangen, Möbelstücke und andere Holzreste herum. Es liegt daher nahe, diese im Kachelofen «entsorgen» zu wollen. Wäre da nicht das Aber. Denn so einfach wie es sich anhört ist es nicht. Man kann unter Umständen sogar gegen die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verstossen, wenn man unbedacht Holz in den Kachelofen schiebt. Stellen die Kaminfeger durch Aschenanalysen fest, dass unerlaubte Abfälle verbrannt wurden – darunter fallen unter anderem auch Rest- und Altholz – kann die Gemeinde eine Strafanzeige erstatten; das kann teuer werden.

Nur unbehandeltes Holz gehört in den Ofen

Damit es nicht zu einer Busse kommt, gilt es genau hinzuschauen. Die LRV definiert, was man in einem Ofen verbrennen darf.

So gehört in einen Kachelofen nur naturbelassene Holzbrennstoffe: naturbelassenes stückiges Holz, einschliesslich anhaftender Rinde, insbesondere Scheitholz, Holzbriketts, Reisig und Zapfen sowie unbenutzte und unbehandelte Holzabschnitte, die zum Beispiel beim Bau eines kleinen Hühnerhauses anfallen. Absolut nichts verloren in einem Kachelofen hat Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeiten Gewerbe. Also bemaltes, beschichtetes und verleimtes Holz.

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Erlaubt ist hingegen unbehandeltes Altholz in Form von Zaunpfählen und Bohnenstangen und weiteren Gegenständen aus unbehandeltem Massivholz, die im Garten oder in der Landwirtschaft eingesetzt wurden. Einwegpaletten sind heikel, da sie allenfalls behandelt wurden, was von aussen nicht sichtbar ist. Deshalb dürfen diese nur in dafür speziell zugelassenen Feuerungen verbrannt werden. Ein Kachelofen gehört nicht dazu.

Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Holz aus Umbauten und Renovationen, alte Holzmöbel und Altholz aus Verpackungen, Europaletten und alles, was mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, darf nicht im Kachelofen verbrennt werden. Es entstehen Schadstoffe wie Dioxine oder es können Schwermetalle freigesetzt werden, was der Gesundheit und der Umwelt erheblich schadet.

Verschärfte Grenzwerte seit 2018

Nicht nur auf den Aspekt was im Ofen verbrennt wird, werfen Gemeinden und Umweltämter ein Auge darauf, sondern auch beim Wie. Seit Juni 2018 gelten verschärfte Grenzwerte für Holzfeuerungen in der Schweiz. Diese können nur von Feuerungen mit guter Verbrennung, genügend Wärmespeicher und korrektem Betrieb eingehalten werden. Für Holzheizkessel unter 70 kW gilt neu eine Messpflicht zur Sicherstellung der Grenzwerte. Für Holzheizkessel über 70 Kilowatt ist das seit Jahrzehnten Vorschrift.

Holzheizkessel benötigen einen ausreichend grossen Wärmespeicher. Das Holz soll schadstoffarm verbrennen, das heisst, das Feuer erreicht schnell eine hohe Temperatur und soll möglichst viel Holz auf einmal vollständig abbrennen und nicht vor sich hinmotten. Pro Heiztag sollte in der Regel nur einmal angefeuert werden.

Kontrollen und Emissionsmessungen sollen sicherstellen, dass schlechte oder falsch betriebene Feuerungen rechtzeitig erkannt, dann saniert oder ersetzt werden.

Broschüre «Feuer, Holz und Luft»

Holzfeuerungen sind unterschiedlich mit unterschiedlichen Zulassungen für Verbrennungen und Leistungen. Der jeweilige Kaminfeger der Gemeinde kann Auskunft geben. Unter www.fairfeuern.ch ist die Broschüre «Feuer, Holz und Luft» abrufbar, darin sind die Neuerungen zu den verschärften Grenzwerten sowie weitere Tipps zum Feuern enthalten.

Wenn man Holz im Freien verbrennt, sollte man ebenfalls einiges beachten. Lesen Sie hierzu den Artikel Saubere Luft: Kaltluftseenvermeiden, Holz umweltfreundlich verbrennen

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