Richtpreise wurden neu festgelegt

Die Preiskommission in der Vertragsaufzucht hat die neuen Richtpreise festgelegt. Mit dem aktuellen Preisberechnungssystem wird die Marktsituation stärker berücksichtigt.

Die Preise für Vertragsaufzucht sind angepasst. Bild: Heidi und Stefan Kofler
Die Preise für Vertragsaufzucht sind angepasst. Bild: Heidi und Stefan Kofler

Die Basis der Berechnungen sind die Marktzahlen aus dem Vorjahr. Mit dem Preisberechnungssystem und der genauen Abrechnung wird die Attraktivität für die Vertragsaufzucht für beide Seiten auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Preiskommission veröffentlicht zusätzlich Preisempfehlungen für Verstellkosten von Rindern bei Kurzaufenthalten von zwei bis zwölf Monaten.

Preise Pauschalvertrag

Die aktuellen Preise für die Monatspauschalen werden erst zum Zeitpunkt des Rückkaufs angewendet. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dienen die Werte der aktuellen Saison als Orientierungswerte. Die in der Tabelle aufgeführten «Richtpreise nach dem neuen System» können als Orientierungswerte für Vertragsabschlüsse ab dem 15. August dienen.

Kälberpreise:

Der Preis für einmonatige Vertragskälber aus der Milchviehhaltung setzt sich aus dem durchschnittlichen Tränkekälberpreis des vergangenen Jahres (2023) sowie dem Marktwertzuschlag zusammen. An der diesjährigen Sitzung der Preiskommission wurde beschlossen, dass der Grundpreis neu für ein 70 Kilo schweres Kalb berechnet wird. Dies erklärt die mit letztem Jahr vergleichbaren Ansätze für Kälber in der Vertragsaufzucht, obwohl die Marktpreise für Tränkekälber über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken sind. Der Preis für einmonatige Vertragskälber aus der Mutterkuhhaltung basiert auf dem durchschnittlichen Kälberpreis für weibliche AA-Tränker ohne Marktwertzuschlag. Der Alterszuschlag für jeden weiteren Monat beträgt unverändert 100 Franken. Folgende Richtpreise gelten für Kälber, die ab dem 15. August in die Vertragsaufzucht gehen:

Kälber aus Milchviehhaltung:

– Einen Monat alt: 500 Franken

– Zwei Monate alt: 600 Franken

– Drei Monate alt: 700 Franken

– Vier Monate und älter: 800 Franken

Kälber aus Mutterkuhhaltung:

– Einen Monat alt: 525 Franken

– Zwei Monate alt: 625 Franken

– Drei Monate alt: 725 Franken

– Vier Monate und älter: 825 Franken

Bio-Kälberpreise:

Der Zuschlag für Bio-Kälber beträgt unverändert 50 Rappen pro Kilo Lebendgewicht, unter der Annahme, dass ein einmonatiges Kalb 70 Kilo wiegt. Der Alterszuschlag für jeden weiteren Monat beträgt auch bei Bio-Kälbern 100 Franken.

Kälber aus Milchviehhaltung:

– Einen Monat alt: 535 Franken

– Zwei Monate alt: 635 Franken

– Drei Monate alt: 735 Franken

– Vier Monate und älter: 835 Franken

Kälber aus Mutterkuhhaltung:

– Einen Monat alt: 560 Franken

– Zwei Monate alt: 660 Franken

– Drei Monate alt: 760 Franken

– Vier Monate und älter: 860 Franken

Milchfütterung

Es sollten, wenn möglich, nur abgetränkte Kälber auf den Aufzuchtbetrieb verstellt werden. Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, wird für nicht abgetränkte Kälber ein entsprechender Zuschlag pro Monat Milchfütterung berechnen. Die Höhe des Zuschlages sowie die Dauer der Milchfütterung sollen die Vertragspartner untereinander besprechen und bei Vertragsabschluss in das Formular eintragen. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, werden pro Monat Milchfütterung 50 Franken (Bio Fr. 60/Monat) bis zum Alter von vier Monaten angenommen.

Gewichtskorrektur

Die nach dem neuen System berechnete Monatspauschale gilt für Rinder ab 550 Kilo Lebendgewicht. Für leichtere Tiere (z.B. Rasse Jersey) ist eine entsprechende Reduktion der Monatspauschale möglich. Die Kommission hat Reduktionen der Monatspauschale für die Vertragssaison 2024/25 festgelegt. Sie sind in der Tabelle «Orientierungswert für Gewichtskorrektur» aufgeführt.

Bio-Preise

Die Preise für Bio-Tiere werden nach demselben Modus berechnet wie bei den konventionellen Tieren. Der Bio-Zuschlag beträgt zehn Franken pro Monat. Die Bio-Richtpreise kommen nur zur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Bio-Betriebe sind. Die in der Tabelle «Orientierungswerte für Bio-Monatspauschale» aufgeführten Richtpreise gelten als Orientierungswerte für Vertragsabschlüsse ab dem 15. August.

Bio-Milchfütterung

Für die Milchfütterung und die Gewichtskorrektur gelten die gleichen Bedingungen wie für konventionelle Betriebe (s. Text weiter vorne).

Vertragsformular

Die Preiskommission hat 2016 ein neues Preisberechnungssystem für die Vertragsaufzucht beschlossen. Wichtigstes Ziel war, der aktuellen Marktsituation zum Zeitpunkt des Rückkaufs möglichst nahe zu kommen. In das neue Modell fliessen die Parameter Milchpreis, Fleischpreis RV T3 und der Nutzviehpreis mit ein. Eine festgelegte Gewichtung dieser Faktoren sowie eine Indexierung erlauben mit den jeweilig aktuellen Durchschnittspreisen den entsprechenden Richtpreis zu berechnen. Der Milchmarkt sowie der Fleischmarkt sollen während der Vertragsdauer besser abgebildet werden, die berechnete Monatspauschale liegt so näher an der aktuellen Marktsituation. Das neue System bietet zudem die Möglichkeit einer Gewichtskorrektur sowie bei Milchfütterung eine zusätzliche Abrechnung vorzunehmen.

Beträge absprechen

Wichtige Punkte im Systemwechsel sind, dass es im neuen System nur noch die Variante mit Pauschalabrechnung gibt und die Richtpreise dafür erst zum Zeitpunkt des Rückkaufs für die endgültige Abrechnung angewendet werden. Für allfällige Abschlags- oder A-Kontozahlungen kann man sich an den Preisen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grob orientieren. Mit Vorteil wird der Betrag unter den Vertragspartnern abgesprochen. Die Festlegung des Richtpreises im Vertragsformular erfolgt dann immer zum Zeitpunkt des Rückkaufs.

Das elektronische Formular kann kostenlos online bei der Agridea (www.agridea.ch) heruntergeladen werden. Alle Angaben wie Monatsentschädigungen, Richtpreise oder weitere Abmachungen können jährlich für neue Vertragsabschlüsse angepasst werden. Die Papierversion des Vertragsformulares ist für zwei Franken ebenfalls bei der Agridea zu beziehen. Die «Erläuterungen zum Aufzucht- und Rückkaufsvertrag» können jährlich kostenlos bei der Agridea bezogen werden und enthalten die aktuellen Preise.

Verstellkosten von Rindern

Bei der Verstellung von Rindern können drei verschiedene Aufenthaltsdauern unterschieden werden:

– Für eine temporäre Verstellung von weniger als zwei Monaten, zum Beispiel nach einem Brandfall, während eines Umbaus oder bei Platznot, werden für die Berechnung der Verstellkosten die Futtergeldnormen der Agridea verwendet.

– Bei einer Verstelldauer von über einem Jahr, wie es beispielsweise in der Vertragsaufzucht üblich ist, wird normalerweise ein Aufzuchtvertrag genutzt. Hierfür gibt es einen Mustervertrag mit jährlich aktualisierten und von der Preisfestsetzungskommission empfohlenen Monatspauschalen.

– Wie jedoch werden Verstellkosten verrechnet, bei einer Verstelldauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr? Zum Beispiel beim Verstellen von Tieren über den Winter beim Nachbar? Die vorgängig abgebildete Tabelle «Preisempfehlungen für verstellte Tiere» gibt Empfehlungen für die Preisfindung bei diesen Fällen.

Verträge runterladen

Den aktuellen Aufzucht- und Rückkaufsvertrag, inklusive Erläuterungen, findet man hier. red.

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