Saubere Luft ist ein kostbares Gut

Das Verbrennen von ungenügend trockenem Holz verursacht starken, schädlichen Rauch und ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nachfolgender Beitrag erklärt, wann es Ausnahmebewilligungen gibt und wie man korrekt verbrennt.

Rauchentwicklung in der Linthebene durch drei Feuer im Februar dieses Jahres. Zu sehen ist auch ein Kaltluftsee. Bild: zVg.
Rauchentwicklung in der Linthebene durch drei Feuer im Februar dieses Jahres. Zu sehen ist auch ein Kaltluftsee. Bild: zVg.

Das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen ist ausserhalb von geeigneten Verbrennungsanlagen nur erlaubt, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Es ist verboten, frisches Material, das nicht lange trocknen konnte, zu verbrennen. Werden ungenügend trockene Reste verbrannt, entsteht starker und lästiger sowie schädlicher Rauch.

Bildung von Kaltluftseen

Vor allem in der Winterzeit bilden sich Kaltluftseen in Senken und Ebenen. Abgase und Schadstoffe aus qualmenden Feuern können sich in den Kaltluftseen sammeln und die Luftqualität während langer Zeit verschlechtern. Die Luft reichert sich mit polyaromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Feinstaub an. Beide Stoffe können Krebs oder andere Krankheiten verursachen.

Ausnahmebewilligungen für das Verbrennen von nicht ausreichend trockenem Material kann nur die Gemeinde erteilen. Dafür muss ein überwiegendes Interesse bestehen. Überwiegendes Interesse kann zum Beispiel Verklausungsgefahr, Waldschutz sowie die Ausbreitungsgefahr von Krankheiten oder Schädlingsbefall sein. Der Förster kann im Rahmen der Holzschlagbewilligung beurteilen, ob ein Verbrennen von Schlagabraum erforderlich ist und aus welchem Grund. Eine Bewilligung kann er jedoch nicht erteilen.

Material umschichten

Übrigens, abgedecktes Material muss vor dem Verbrennen umgeschichtet werden, da sich Tiere darin befinden können.

Saubere Luft ist ein kostbares Gut, denn Menschen atmen jeden Tag ungefähr 15 000 Liter Luft ein und aus. Von der Winterzeit bis zum Blatt- und Grasaustrieb im Frühling sind jedoch auch im Kanton St. Gallen immer wieder Rauchsäulen zu erkennen. Sie entstehen, wenn nicht ausreichend trockener Schlagabraum, Material von Waldrandsäuberungen oder Entbuschungen von Weiden verfeuert werden.

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