Biodiversitätsförderflächen in der Praxis
Der Arenenberg führte vergangene Woche auf der Swiss Future Farm gemeinsam mit der GVS Agrar AG einen Flurumgang durch. Themen waren Elemente von Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der offenen Ackerfläche und Empfehlungen für extensive Wiesen.
Wer mehr als drei Hektaren offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet, benötigt ab nächstem Jahr 3,5 Prozent Ackerbiodiversitätsförderflächen (BFF) auf der gesamten Ackerfläche (offene Ackerfläche plus Kunstwiesen). Als Biodiversitätsförderflächen im Acker werden Ackerschonstreifen, Buntbrache, Rotationsbrache, Saum auf Acker, Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche und Getreide in weiter Reihe angerechnet. Die Hälfte davon, also 1,75 Prozent, kann mit Getreide in weiter Reihe abgedeckt werden, das bis zu diesem Anteil an die sieben Prozent angerechnet wird.
Vorschriften Nützlingsstreifen
Für BFF müssen die Verpflichtungsperioden eingehalten werden. Diese sind bei den Acker-BFF unterschiedlich und betragen nicht grundsätzlich acht Jahre. Florian Sandrini, Leiter Beratung Pflanzenbau und Umwelt am Arenenberg, erörterte anhand eines neu angesäten Nützlingsstreifens die Voraussetzungen für diese BFF. Entlang der ganzen Länge einer Ackerkultur darf ein mindestens drei und maximal sechs Meter breiter Nützlingsstreifen angelegt werden. Stossen zwei Kulturen zusammen, dürfen sie mit je einem Nützlingsstreifen von sechs Metern, also maximal zwölf Metern, getrennt werden. Auch im Feld dürfen Nützlingsstreifen angelegt werden. Wichtig zu wissen sei, dass Nützlingsstreifen nicht befahren werden dürfen. Auch dürfen auf der Fläche keine Pflanzenschutzmittel und Dünger ausgebracht werden. Der Einsatz von Herbiziden ist nur im Einzelstock mit in BFF zugelassenen Mitteln erlaubt.
Getreide in weiten Reihen
Anna Brugger, Ackerbauberaterin am Arenenberg, und Roman Gambirasio von der GVS Agrar AG präsentierten zwei Versuche zum BFF-Getreide in weiten Reihen. Das BFF-Element «Getreide in weiten Reihen» fördert Feldhase, Feldlerche und die Ackerbegleitflora. Dabei dürfen alle Sommer- und Wintergetreidearten angebaut werden. Bei der Saat müssen pro Breite der Sämaschine jeweils 40 Prozent der Reihen ungesät bleiben. Zudem muss in den ungesäten Reihen ein Abstand von mindestens 30 Zentimetern vorhanden sein. Die Unkrautregulierung im Herbst ist nicht eingeschränkt, im Frühling darf nur eine Behandlung (mechanisch oder chemisch) bis zum 15. April durchgeführt werden. Danach dürfen noch weitere Pflanzenschutzmassnahmen durchgeführt werden (Insektizid, Fungizid, Wachstumsregulatoren), jedoch keine Unkrautregulierung mehr. Daher sollte diese BFF nicht auf Standorten mit Problemunkräutern angelegt werden. Es gibt keine Vorschriften zur Saatmenge oder Düngung. Es wird jedoch empfohlen, dass beide aufeinander abgestimmt werden. Untersaaten sind erlaubt. Die Beiträge belaufen sich auf 300 Franken pro Hektare.
Auf der Swiss Future Farm wurde der Weizen in weiten Reihen mit Reihenabständen von 12,5 und 15 Zentimetern gesät. Da bei der Ansaat mit 12,5 Zentimetern jeweils vier Reihen gesät blieben, konnte der Herbizideinsatz im Band stattfinden und die mechanische Regulierung mit der Hacke durchgeführt werden.
Verfahren verglichen
«Der nasse Frühling war für eine gute Planung der einmaligen Unkrautregulierung dieses Jahr eine grosse Herausforderung und zeigt die Schwierigkeiten dieses neuen Elements auf», sagte Anna Brugger. Sie ging auf die Ergebnisse des letztjährigen Versuches ein, der innerhalb des Forums Ackerbau durchgeführt wurde. Der höchste Ertrag am Standort Tänikon wurde bei Winterweizen der Sorte Montalbano mit normalem Reihenabstand und chemischer Unkrautbekämpfung (7,3 t/ha) erzielt. Die Ertragsminderung betrug 5,5 Prozent bei normalem Reihenabstand und mechanischer Unkrautbekämpfung. Bei weiten Reihen und chemischer Unkrautbekämpfung lag die Ertragsminderung bei 24,7 Prozent. Bei weiten Reihen und mechanischer Unkrautbekämpfung lag diese bei 32,9 Prozent. Das höchste Hektolitergewicht wurde für den Weizen aus dem Versuchsstreifen mit normalem Reihenabstand und mechanischer Unkrautbekämpfung erzielt. Der Proteingehalt war bei Winterweizen mit weitem Reihenabstand signifikant höher, sowohl bei chemischer als auch bei mechanischer Unkrautbekämpfung. Die höchsten Verfahrenskosten fielen beim Verfahren «Normaler Reihenabstand + Herbizid» an. Dennoch lieferte dieses Verfahren aufgrund der höheren Erträge und Erlöse den höchsten Deckungsbeitrag. Mit der Sorte Montalbano habe man bislang gute Erfahrungen gemacht, sagte Roman Gambirasio. Sie zeige kaum Mehltau und erweise sich als resistent. Die etwas vergilbten Blattspitzen, die am Flurumgang auffielen, seien Zeichen für eine Stressreaktion, so Roman Gambirasio.
Fromentalwiese
Daniel Nyfeler, Leiter Beratung Acker- und Futterbau am Arenenberg, informierte zum Thurgauer Blumenwiesenprojekt, das zum 15. Mal unterstützt wird. Mit den neuen Vorgaben der Direktzahlungsverordnung ist die Neuanlage von BFF auf Ackerflächen prioritär. Trotzdem bleibt die Anlage von BFF im Grasland für viele Betriebe eine interessante Optimierungsmassnahme. Aktuell sind über 350 Hektaren Flächen angemeldet. In den meisten Fällen sollen bestehende Biodiversitätsförderflächen aufgewertet werden. Im Moment liege wegen der neuen AP die Priorität eher auf der Anlage von Biodiversitätsförderflächen auf Ackerland.
Zum Schluss wurde eine Fromentalwiese besichtigt. Dabei handelt es sich um traditionelle, artenreiche Heuwiesen für zwei bis drei Schnitte. Ihr Bestand bleibt dauerhaft stabil, wenn jedes Jahr eher spät gemäht und Bodenheu bereitet wird. Das Heu der Fromentalwiese weist infolge des späten Schnitts nur mässig gute Energie- und Proteingehalte auf. Der Futterwert der Emd-Schnitte ist aber deutlich höher. Im Heuaufwuchs findet sich meistens weit mehr als die Hälfte des Jahresertrags. «Auf tiefgründigen Böden haben Fromentalwiesen das Potenzial für erstaunlich hohe Erträge und eine vielfältige Artenzusammensetzung», so Nyfeler.
Mehr Arten, höhere Zahlungen
Eine sorgfältige Planung der Ansaat für eine Blumenwiese ist wichtig. Diese unterscheide sich bezüglich Anlage entscheidend von einer Kunstwiese und sei fast um den Faktor 10 teurer, erklärte Daniel Nyfeler. Vor der Ansaat wird die Fläche mit einer Fachperson vom Arenenberg besichtigt. Das Vorgehen und die Saatgutwahl werden vor Ort besprochen. Wenn nötig, wird die Fläche im Laufe des Jahres ein zweites Mal besucht. Das Amt für Raumentwicklung übernimmt die Kosten für die Beratung sowie einen grossen Teil der Saatgutkosten. Für Bewirtschafter verbleiben die Kosten für die Saatbettvorbereitung, das Säen und die Säuberungsschnitte sowie 1000 Franken pro Hektare Beitrag an die Saatgutkosten. Mit artenreichen Wiesen werden mehr Tier- und Pflanzenarten gefördert und höhere Direktzahlungen erzielt. Die Priorisierung für Neuansaaten seitens des Kantons liegt auf Flächen innerhalb von Vernetzungskorridoren. Es werden seit einigen Jahren auch Flächen ausserhalb unterstützt.
Der Nützlingsstreifen
Der Nützlingsstreifen kann als einjähriger oder mehrjähriger Streifen angelegt werden und die Saat muss spätestens zum 15. Mai erfolgt sein. Sie kann im Herbst (vorzugsweise im September) stattfinden. Nützlingsstreifen bevorzugen einen nährstoffarmen und sonnigen Standort. Schattige Standorte und Waldnähe sollten vermieden werden. Nur in mehrjährigen Streifen ist ab dem zweiten Standjahr zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März auf 50 Prozent der Fläche ein Schnitt erlaubt.
Der Nützlingsstreifen muss mindestens 100 Tage am selben Ort stehen und darf nicht vor dem 2. Juni umgebrochen werden. Für mehrjährige Nützlingsstreifen wird eine Standdauer von vier Jahren empfohlen. Es gilt eine Anbaupause von zwei Jahren am gleichen Standort. Die Beiträge belaufen sich auf 3300 Franken pro Hektare. isa.