Die Kontrollen auf den Höfen beginnen

Die Pflanzenbausaison 2024 hat an den meisten Orten begonnen. Die Vegetation blüht und gedeiht. Mit den anfallenden Arbeiten müssen auch verschiedene Aufzeichnungen gemacht werden, damit nachvollzogen werden kann, ob alle Vorlagen im Sinne des ÖLN eingehalten werden.

Im Sommerhalbjahr werden die landwirtschaftlichen Betriebe anlässlich der Grundkontrolle Pflanzenbau durch die Mitarbeiter des KUT besucht. Folgende Programme werden dabei überprüft: ökologischer Leistungsnachweis, graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, Ressourceneffizienz, extensive Produktion von Getreide, Raps usw. sowie Label, wie zum Beispiel Swiss-GAP und IP-Suisse Biodiversität. Zusätzlich zu jeder Grundkontrolle Pflanzenbau wird eine Grundkontrolle Gewässerschutz durchgeführt.

Mängel Gewässerschutz 2023

2023 führten die Kontrolleure des KUT 175 Gewässerschutzkontrollen durch. Die häufigsten Mängel betreffen den Betankungsplatz, die Lagerung von Treibstoffen sowie die Laufhof-Entwässerung.

Der Betankungsplatz muss ein dichter Belag aufweisen ohne Risse oder Lücken. Nicht überdachte Plätze müssen in eine Güllengrube entwässern.

Für die Lagerung von Treibstoffen sind bauliche Massnahmen zu treffen, die Abfluss verhindern, oder Auffangwannen mit mindestens 100 Prozent des grössten Gebindes zu organisieren. Absorbierendes Material wie Sägemehl oder Ölbinder muss vorhanden sein.

Bei der Laufhof-Entwässerung ist darauf zu achten, dass kein punktueller Abfluss von Gülle oder Urin ins Gelände, in Oberflächengewässer oder in Regenabwasserleitungen möglich ist.

Elektronische Datenerfassung

Vermehrt führen Landwirte ihre Aufzeichnungen elektronisch mit neuen Programmen wie Barto. Wichtig ist jedoch, dass auch dort alle Aufzeichnungen vorhanden und nachvollziehbar sind. Für eine Kontrolle müssen die Zusammenzüge, Schlagkarteien, Fruchtfolgerapporte usw. ausgedruckt werden. Auch muss die Person, die an der Kontrolle anwesend ist, Zugang zu den Aufzeichnungen haben.

Pufferstreifen beachten

Das Thema Pufferstreifen bleibt in der Öffentlichkeit weiterhin aktuell und steht auch dieses Jahr im Fokus. Das Nichteinhalten oder die fehlerhafte Bewirtschaftung dieser Streifen kann Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge haben. Auf jedem Betrieb muss eine aktuelle, vom Betriebsleiter unterschriebene Nährstoff- und Futterbilanz vorhanden sein. Die aktuelle Bilanz entspricht dem Nährstoffhaushalt im Jahr 2023. Die Futterbilanz ist erforderlich für Betriebe mit graslandbasierter Milch- und Fleischproduktion (GMF). Für die Suisse-Bilanz 2023 sind die Versionen 1.16 und 1.17 gültig. Damit die Kontrolle mühelos abläuft, empfiehlt sich eine gute Vorbereitung. kut.

Auf die Kontrollen vorbereiten

Allgemeine Dokumente:

– Betriebsplan

– Parzellenverzeichnis

– Wiesenjournal und/oder Feldkalender

– Nährstoffbilanz/Futterbilanz inkl. Lieferscheine (falls notwendig)

– Bodenproben (für jede Parzelle von mehr als 100 Aren)

Im Wiesenjournal, Feldkalender oder in einem ähnlich geeigneten Aufzeichnungsdokument müssen Düngung, Pflanzenschutz, Ergebnisse von Auszählungen sowie Erntedaten vorhanden sein.

Für Acker- und Gemüsebaubetriebe:

– Feldkalender (Angabe über Sorten der Kulturen, Bodenbearbeitung)

– Fruchtfolgerapport

– Spritzentest (auch vom Lohnunternehmer)

Nährstoff- und Futterbilanz 2023:

– Unterzeichnete Bilanz mit Nährstoffhaushalt 2023

– Kraftfutterlieferungen 2023 mit Anfangs- und Schlussbestand

– Lieferscheine zugekaufter Futtermittel kut.

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