Schnittzeitpunkt wird nicht vorverlegt

Eine Arbeitsgruppe beurteilt jährlich gegen Ende August, ob der Schnittzeitpunkt für GAöL-Streueflächen vorverlegt werden kann oder nicht. In diesem Jahr kann der Schnittzeitpunkt aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht vorverlegt werden.

Botaniker Josef Hartmann zeigt der Arbeitsgruppe mit Corinne Abplanalp, Kilian Looser und Fredi Louis (von links) Arten, die noch nicht in der Blüte sind.
Botaniker Josef Hartmann zeigt der Arbeitsgruppe mit Corinne Abplanalp, Kilian Looser und Fredi Louis (von links) Arten, die noch nicht in der Blüte sind.

Der früheste Schnittzeitpunkt bei Streueflächen (Flachmoore) ist gemäss Direktzahlungsverordnung, Ziffer 5.1.1, der 1. September. Die auf die Feuchtigkeit spezialisierten Pflanzenarten können so versamen und der Lebensraum für Insekten und andere Tiere bleibt möglichst lange erhalten. Beispielsweise der Wohlriechende Lauch Allium suaveolens als typische spätblühende Art, für welche der Kanton St. Gallen eine besondere Verantwortung trägt und nur in tiefen Lagen vorkommt, ist auf einen späten Schnitt angewiesen.

Höchstens fünf Arbeitstage

Im Kanton St. Gallen wurde im Jahr 2017 aufgrund einer Interpellation überprüft, ob eine flexible Handhabung beim Schnittzeitpunkt von Streueflächen aufgrund der jährlichen Gegebenheiten möglich ist (Interpellation vom 19. September 2017 «Flexiblere Handhabung der Schnittzeitpunkte der ökologischen Wiesen- und Streueflächen»). Gemäss der Antwort der Regierung ist eine Abweichung zum 1. September als frühester Schnittzeitpunkt für Flächen erlaubt, für die nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (SR 451; abgekürzt NHG) eine schriftliche Nutzungs- und Schutzvereinbarung besteht (Art. 58 Abs. 9 DZV).

Die Folge daraus ist, dass im Kanton St. Gallen der Schnittzeitpunkt von GAöL-Streueflächen, abhängig von der Vegetationsentwicklung sowie den Witterungsverhältnissen, um höchstens fünf Arbeitstage vorverlegt werden kann. Dies setzt folgende Bedingungen voraus:

– Die Riedvegetation ist entsprechend der Jahreszeit weit fortgeschritten, und

– Ende August herrscht sehr trockenes Wetter und über den Monatswechsel auf den September wird viel Niederschlag prognostiziert.

Jedoch: Gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) gilt bei BFF-Streueflächen ohne GAöL-Vertrag und bei Fehlen einer speziellen Zusatzbedingung der Vernetzung (Z6: flexibler Schnittzeitpunkt mit Auflagen der Vernetzung) generell der 1. September als massgebender Schnittzeitpunkt. In diesem Bereich ist eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes aufgrund der Gesetzgebung nicht möglich.

Um auf die spezielle Konstellation reagieren zu können, werden die genannten Faktoren von einer Arbeitsgruppe, vertreten durch den Vereinigung-St. Galler-Gemeindepräsident (VSGP), St. Galler Bauernverband (SGBV) und Amt für Natur, Jagd und Fischerei (Anjf), jährlich Ende August beurteilt.

Der Zeitpunkt der Fruchtreife hängt von den klimatischen Bedingungen während der Vegetationsperiode ab. In warmen Jahren reifen die Pflanzen früher als in eher kühlen und nassen Jahren. Um zu beurteilen, bis wann die seltenen Flachmoorpflanzen reife Samen gebildet haben, werden jährlich Ende August neun Flachmoore im Kanton verteilt besucht.

Entscheid getroffen

In diesem Jahr lässt die sonnige Wettervorhersage keine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes zu. Die Vegetation der Streurieter ist in diesem Jahr aufgrund des nassen Sommers nicht besonders fortgeschritten, um einer Vorverlegung zustimmen zu können. Viele Zeigerarten sind noch nicht verblüht.

Per Mail informiert

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat entsprechend am Mittwoch, 21. August, den Entscheid, dass die Flachmoore dieses Jahr nicht vor dem 1. September gemäht werden können, per Mail kommuniziert.

Der Wohlriechende Lauch (Allium suaveolens) steht noch nicht in der Blüte. Bilder: zVg.
Der Wohlriechende Lauch (Allium suaveolens) steht noch nicht in der Blüte. Bilder: zVg.

Das könnte Sie auch interessieren

stgallerbauer.ch Newsletter
Seien Sie die Ersten, um neueste Updates und exklusive Inhalte direkt in Ihren E-Mail-Posteingang zu erhalten.
Anmelden
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link