Blauzungenkrankheit im Kanton Thurgau
In der vergangenen Woche sind in der Schweiz erstmals seit 2020 wieder Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Nun hat die Blauzungenkrankheit auch den Kanton Thurgau erreicht.
Nachdem in der vergangenen Woche bereits in der Waadt sowie in den Kantonen Jura und Solothurn erste Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten sind, wurde das Virus nun auch in zwei Schafhaltungen in den Politischen Gemeinden Hüttwilen und Kemmental nachgewiesen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine gemäss Tierseuchengesetzgebung zu bekämpfende Tierseuche.
Um einer weiteren Ausbreitung zu begegnen, wurden deshalb die betroffenen Betriebe unter tierseuchenpolizeiliche Sperre gestellt, wonach der dortige Tierverkehr untersagt ist. Zudem sind soweit möglich Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls zu ergreifen. Eine Keulung von Tieren ist aktuell nicht erforderlich. Eine solche ist nur bei schweren Krankheitsverläufen nötig. Dies ist im Moment nicht der Fall.
Symptome der Blauzungenkrankheit
Klassische Symptome einer Blauzungenerkrankung sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Blutungen und Atembeschwerden sowie Fehlgeburten. In schweren Fällen kann sie insbesondere bei Schafen auch zum Tod der Tiere führen. Die Erkrankung geht gelegentlich auch mit einer bläulichen Verfärbung der Zunge einher – daher der Name. Zeigen Schafe oder Rindvieh entsprechende Symptome sind die Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert umgehend ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt zu informieren, welche die erforderlichen Untersuchungen veranlassen können.
Bei der Blauzungenkrankheit gibt es verschiedene Unterformen, sogenannte Serotypen. Die häufigsten Serotypen sind BTV-4 und BTV-8. In den vergangenen Monaten ist vor allem in Deutschland, den Niederlanden und Belgien auch der Serotyp BTV-3 aufgetreten. Beim nun im Kanton Thurgau nachgewiesenen Virus handelt es sich,
gleich wie bei jenem in den Kantonen Jura und Solothurn, ebenfalls um den Serotyp BTV-3. Dieser kann vor allem bei Schafen schwere Verläufe zeigen. Anders als in der
EU ist in der Schweiz aktuell keine Impfung gegen BTV-3 zugelassen. Die europäischen Länder haben aufgrund des ausgedehnten dortigen Fallaufkommens eine
solche Impfung in diesem Jahr im Eilverfahren zugelassen.
Situation im Kanton St.Gallen
„Es muss im Prinzip jederzeit mit Fällen auch im Kanton St.Gallen gerechnet werden. Bis jetzt wurden im Kanton St.Gallen Verdachtsfälle im Labor nicht bestätigt“, sagt Anette Baumer, amtliche Tierärztin und Leiterin Tiergesundheit beim St.Galler Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV).
Weil es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt, empfiehlt das AVSV den Schafhaltern ihre Tiere so gut als möglich vor den Gnitzen (Überträgermücken) zu schützen und somit eine Infektion zu verhindern. Es können Mückennetze und Repellentien zur Mückenabwehr eingesetzt werden und es wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für die Mücken ist.
Nicht gefährlich für Menschen
Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Eier, Fleisch und Milch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.