Impfung gegen die Blauzungenkrankheit: Alles, was Tierhalter wissen müssen
Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich in der Schweiz weiter aus und bedroht besonders Schafe und Rinder. Das Virus kann schwere Symptome und hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Eine frühzeitige Impfung ist die wichtigste Massnahme, um Tiere zu schützen und Verluste zu minimieren. Sie wird vom Veterinäramt dringend empfohlen.
Seit Ende August 2024 breitet sich das Blauzungenvirus (BTV) in der Schweiz aus: das BTV-8 im südlichen Teil, das BTV-3 im Mittelland bis in die Ostschweiz. Es gab schweizweit 2053 Fälle, davon 152 im Kanton St. Gallen – Stand 20. Dezember 2024. Eine Grundimmunisierung wird empfohlen.
Die Blauzungenkrankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet. Die Infektion verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Lahmheit und Aborte. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung zeigen oder bei einem schweren Verlauf ebenfalls daran sterben. Im Kanton St. Gallen sind mindestens 38 Rinder und 51 Schafe gestorben oder mussten euthanasiert werden.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Blauzungenkrankheit in diesem Jahr in der Schweiz weiter verbreiten wird. In der Nord- und Ostschweiz wird dies voraussichtlich vorwiegend wiederum das Virus vom Serotyp 3 sein. Es kann aber durchaus auch sein, dass im Verlaufe des Jahres weitere Serotypen zu uns kommen werden. Für einen bestmöglichen Schutz der Tiere im Hinblick auf die Vektorsaison 2025, die im Mittelland voraussichtlich spätestens Anfang März beginnen wird, sollte mit der Grundimmunisierung bei Rindern und Schafen im Januar, spätestens Anfang Februar begonnen werden; bei Schafen sicher vor Beginn der Ablammsaison.
Zurzeit gibt es folgende kommerzielle BTV-3-Impfstoffe (inaktivierte Impfstoffe), die für den Einsatz vom Bundesamt bewilligt worden sind:
– Bultavo 3 (Boehringer Ingelheim)
– Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U.)
– Syvazul BTV 3 (LABORATORIOS SYVA S.A.)
Bei allen drei genannten Impfstoffen wird für die Grundimmunisierung eine zweimalige Impfapplikation im Abstand von drei bis vier Wochen empfohlen. Die Immunität beginnt etwa drei bis vier Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung.
Werden Sie Ihre Tiere impfen?
Genügend Impfstoff
Die Tierärztinnen und Tierärzte sind bereit. Sie können die Impfstoffe bei den Schweizer Vertriebsfirmen beziehen. Es ist genügend Impfstoff gegen BTV-3 lieferbar. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten sich frühzeitig bei ihrem Tierarzt oder ihrer Tierärztin melden. Die Impfung gegen BTV-3 erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Tierhaltenden. Über den Bezug und die Anwendung des Impfstoffs ist Buch zu führen. Der Bezug vom Tierarzt muss in die Inventarliste und die Verimpfung im Behandlungsjournal mit Vermerk der Ohrmarken und der beiden Impfdaten eingetragen werden.
Ein vollständiger Schutz wird durch die Impfung nicht erreicht. Das bedeutet, die Impfstoffe schützen die Tiere nicht vor einer Infektion und Virämie. Sie können aber zu milderen Krankheitsverläufen und zu einer Reduktion der Sterblichkeit führen. Die Impfung ist die einzige Massnahme, mit der die Tiere vor einer schweren Erkrankung geschützt und durch die massive, langfristige wirtschaftliche Schäden vermieden werden können.
Belege aufbewahren
Der Bund beteiligt sich, basierend auf dem Parlamentsentscheid vom Dezember 2024, mit rund zehn Millionen Franken an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD). Die Mittel werden primär für die Beschaffung der Impfstoffe gegen BTV-4, BTV-8 sowie EHD verwendet. Das Bundesamt hat mitgeteilt, dass rückwirkend für die BTV-3-Impfung an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt würden. Es gilt daher, die Bezugsnachweise für die Impfung, wie Abgabebelege des Tierarztes oder der Tierärztin und Dokumentation der durchgeführten Impfungen, aufzubewahren.
*Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen