Japankäfer: Diesen Sommer ist Vorsicht geboten
Der Japankäfer wurde in der Schweiz erstmals 2017 im Kanton Tessin gesichtet und hat sich inzwischen weiterverbreitet. Dieser Käfer kann erhebliche Schäden anrichten, indem er ganze Ernten zerstört. Daher ruft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bevölkerung diesen Sommer zur Vorsicht auf.
Der Japankäfer gelangte 2017 von Norditalien über den Kanton Tessin in die Schweiz. Auch im Wallis schaffte er seitdem den Sprung über die schweizerisch-italienische Grenze und ist dort südlich der Alpen im Simplongebiet anzutreffen. Später wurden an weiteren Orten zwei isolierte Populationen (sogenannte Befallsherde) entdeckt: 2023 im Kanton Zürich sowie jüngst bei Basel. Der ausgesprochen gefrässige Käfer ernährt sich von über 400 Pflanzenarten (unter anderem Weinrebe, Mais, Apfel, Tomate, Erdbeere) und ist eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt.
Der ausgewachsene Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück. Seine Flugzeit geht von Juni bis Anfang September. Es besteht die Gefahr, dass er sich in anderen Regionen ausbreitet, wenn er bei der Ferienrückkehr aus den befallenen Gebieten in der Schweiz oder in Norditalien unbemerkt per Zug oder Auto eingeschleppt wird. Deshalb sollten Gepäckstücke und Fahrzeuge sorgfältig kontrolliert werden. Falls ein verdächtiger Käfer entdeckt wird, sollte er sofort eingefangen und dem zuständigen kantonalen Pflanzendienst gemeldet werden. Der Japankäfer ist leicht mit bestimmten heimischen Arten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaubkäfer zu verwechseln. Daher ist es wichtig, sie voneinander unterscheiden zu können.
Erkennungsmerkmale
– Ausgewachsene Käfer sind zehn bis zwölf Millimeter lang und haben einen grün-metallisch schimmernden Körper mit kupferfarbenen Flügeldecken, die den Hinterleib nicht vollständig bedecken.
– An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf weisse Haarbüschel zu erkennen. Zwei weitere breitere Haarbüschel befinden sich zuhinterst am Hinterleib.
– Eier, Larven und Puppen leben im Boden und sind daher schwieriger zu sichten.
Vorgehen bei Verdacht
– Der Käfer sollte eingefangen und nicht wieder freigelassen werden. Es sollte überprüft werden, ob die weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs vorhanden sind.
– Wenn möglich, können Fotos des Käfers gemacht und Notizen zum genauen Standort und allenfalls zum Namen der Pflanze, auf der er gesichtet wurde, angefertigt werden.
– Kontakt zum Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Kantons aufnehmen. pd.